
Ein Zollvergehen kann schnell passieren. Wir bieten für Frachtführer und auch Speditions-/Logistikbetriebe eine Verkehrshaftungsversicherung an, die die öffentlich rechtlichen Ansprüche des Zolls mitversichert.
Ein Zollvergehen liegt zum Beispiel vor, wenn der Aushilfsfahrer bei der Ausfuhr aus dem Freihafen vergisst, die Ware ordnungsgemäß beim Zoll anzumelden. Er liefert ohne darüber weiter nachzudenken, den Container mit Textilien aus Fernost direkt beim Empfänger ab. Für den Frachtführer-/Speditions-/Logistik -Unternehmer wird zwangsläufig eine Zollstrafe fällig. Macht dann der Zoll auch noch von seinem Recht Gebrauch, neben der Zollstrafe die Zahlung der Eingangsabgaben, also Zölle und Einfuhrumsatzsteuer vom Frachtführer zu verlangen, kann das Zollvergehen teuer werden. Zwar kann er das Geld beim Empfänger der Ware anschließend einfordern, er hat jedoch ein Problem, wenn er den Empfänger nicht mehr ausfindig machen kann, oder dieser inzwischen in einem Insolvenzverfahren steht.
Die übliche Verkehrshaftungsversicherung bietet hierfür keinen Versicherungsschutz, denn sie deckt ausschließlich die zivilrechtliche frachtvertragliche Haftung des Frachtführers ab. Öffentlich rechtliche Ansprüche des Zolls sind darüber in der Regel nicht versichert.
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz im Rahmen der Verkehrshaftungsversicherung für Abgabenforderungen bis 75.000 EURO, für die Sie von Zollbehörden der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, Liechtenstein und Island direkt in Anspruch genommen werden. Diese Leistung ist begrenzt auf 75.000 EURO je Zollbestand.
Wichtig: Wer selbst Anmelder ist, also Versandscheine oder Zollanmeldungen selbst ausstellt, kann über eine separate Zollpolice ( die meistens in eine Speditionspolice eingebaut wird ) Versicherungsschutz bekommen. Sollten Sie kein Speditionsbetrieb/"Zollbroker" sein und nur als Buchhalter "Zoll-Agenturen" Tätigkeiten anbieten haben wir ebenfalls einen speziell auf Sie abgestimmten Versicherungsschutz in unserem Angebot.