Lagerlogistiker/ Lagerhalter richtig versichern !

Als Lagerlogistiker/ Lagerhalter übernehmen Sie gewerbsmäßig die Einlagerung und die Aufbewahrung von Gütern. Zu diesem Zweck ist es für Sie wichtig, den passenden Versicherungsschutz zur Absicherung Ihres Haftungsrisikos für den Verlust oder die Beschädigung der eingelagerten Waren, zu erlangen.

Welche Risiken sollte man als Lagerlogistiker absichern?

  • Haftung als Lagerhalter/Lagerlogistiker nach § 467 ff HGB (Handelsgesetzbuch) in Kombination mit zusätzlichen marktüblichen AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) wie zum Beispiel den ADSp, neueste Fassung (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen)
  • wenn gewünscht, auch die Haftung aus Speditionsverträgen
  • wenn gewünscht, auch die Haftung aus Frachtverträgen 
  • wenn notwendig, individuelle Haftungsvereinbarungen mit Abweichungen vom Gesetz und/ oder den verwendeten AGB 
  • auf Wunsch zusätzliche Lagerversicherung für Ihre Auftraggeber 
lagerhalterversicherung 2

Worauf sollten Sie als Lagerhalter Ihre Auftraggeber hinweisen?

Als Lagerhalter haften Sie nur für eigenes Verschulden, insbesondere bei:

  • Beschädigung der Lagerware
  • Verlust der Lagerware

Bei Schäden an der Lagerware durch:

  • Feuer
  • Einbruch-Diebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

sollte der Auftraggeber eigenen Versicherungsschutz haben.

Lösung:

Sie fragen Ihren Auftraggeber vor Beginn Ihrer Tätigkeit und bieten ihm über Ihre Versicherungspolice diesen zusätzlichen "Lager-Versicherungsschutz" gegen Zahlung einer geringen Extraprämie an.    

Wie teuer ist der Versicherungsschutz als Lagerhalter?

  • Jahresmindestprämie 1.200,00 EUR bis 1.500,00 EUR pro Jahr zuzüglich Versicherungssteuer gekoppelt am Jahresumsatz
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