Als Lagerhalter haften Sie nur für eigenes Verschulden, insbesondere bei:
- Beschädigung der Lagerware
- Verlust der Lagerware
Bei Schäden an der Lagerware durch:
- Feuer
- Einbruch-Diebstahl
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
sollte der Auftraggeber eigenen Versicherungsschutz haben.
Lösung:
Sie fragen Ihren Auftraggeber vor Beginn Ihrer Tätigkeit und bieten ihm über Ihre Versicherungspolice diesen zusätzlichen "Lager-Versicherungsschutz" gegen Zahlung einer geringen Extraprämie an.