die gesetzliche Haftung als Frachtführer, ins Besondere für:
- Beschädigung
- Verlust
- Lieferfristüberschreitung
- Unfall mit Ihren Fahrzeugen, auch inklusive Bergungskosten für die Ladung
sofern vereinbart, zusätzlich mitversichert:
- vom Gesetz abweichende Haftungsbestimmungen, zum Beispiel eine Höchsthaftung pro Paket