Im Schadensfall ist Ihr Auftraggeber über den entstandenen Schaden zu informieren und dort eine Weisung einzuholen wie weiter verfahren werden soll.
Des weiteren ist der Schaden dem Speditionshaftungsversicherer zu melden. Wenn der Schaden durch einen Subunternehmer verursacht wurde, ist dieses Unternehmen mit Hinweis auf die Sendungsdaten schriftlich "haftbar zu halten".