
Die Mauterhebung für Nutzfahrzeuge auf
bundesdeutschen Autobahnen wurde bereits mehrfach ausgeweitet (mehr Straßen wurden "mautpflichtig") und wird nun ab 1.12.2023 deutlich angehoben (fast verdoppelt).
Ab dem 01.12.2023 werden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag erhoben. Es wird pro Tonne CO2 ein Aufschlag in Höhe von 200 € fällig.
Dies bedeutet konkret dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut einen Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet wird.
Die Mautpflicht besteht derzeit für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht.
Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Darunter fallen sowohl Solofahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, sofern deren Motorfahrzeug ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Nur "Handwerksfirmen" sind von dieser Regelung ausgenommen.
Der Bund nimmt dann jährlich etwa 8,3 Milliarden
Euro mit der LKW-Maut ein. Dennoch finden seit vielen Jahrzehnten die LKW-Fahrer in Deutschland keine ausreichenden Parkplätze um ihre Lenk-/ und Ruhezeiten einzuhalten. Aus unserer Sicht ein echter Skandal !
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und
Entsorgung (BGL) und weitere Verbände kritisieren den Beschluss der Bundesregierung zur Anhebung (fast eine Verdopplung) und der weiteren Ausweitung
der Lkw-Maut.....finden aber kein Gehör.