
Die Transportversicherungen werden im zunehmenden Warenverkehr und dem verstärkten Internet-Handel immer wichtiger.
Deshalb ist eine umfassende und günstige Transportversicherung unbedingt notwendig. Wir bieten ins Besondere folgende Transportversicherungen an:
Frachtführerversicherung für Transportunternehmen und Kurierdienste:
Wir versichern alle Transportunternehmen/ Frachtführer, die gewerbsmäßig und gegen Entgelt mit eigenen Kraftfahrzeugen fremde Güter befördern (§ 407 HGB ff. ). Ein Transportunternehmer hat eine weitreichende Haftung, die im Schadensfall seine Existenz bedrohen kann. Für nationale Transporte in Deutschland besteht gemäß § 7 GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 tons mit einigen wenigen Ausnahmen eine Versicherungspflicht ( Achtung! Auch der Anhänger zählt mit dazu ). Für Fahrzeuge unterhalb dieser Grenze (häufig bei Kurierdiensten) verlangen immer mehr Auftraggeber einen Versicherungsschutz um im Schadensfall eine Absicherung zu haben. Wenn vom Gesetz abweichende Haftungsvereinbarungen von den Auftraggebern gewünscht werden verhandeln wir diese zusätzlichen Vereinbarungen mit den Frachtführerhaftungsversicherern. Fast immer erfolgreich! Eine Jahresprämie bestimmt sich ins Besondere nach folgenden Faktoren: regionaler Geltungsbereich, welche Warenarten werden transportiert und wie hoch ist die Nutzlast des Fahrzeugs/ haben die Fahrzeuge.
Speditionsversicherung:
Wir versichern Speditionsbetriebe - auch Neugründungen aufgrund unseres großen Kundenbestandes bei den Versicherern mit günstigen Einstiegsprämien ( aktuelle Jahresmindest-/vorausprämie ab EUR 750,00 zuzüglich 19% Versicherungssteuer ) und erfassen das Risiko vollständig. Diese vollständige Risikoerfassung ist sehr wichtig damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.
Es empfiehlt sich regelmäßig eine Risikoerfassung vorzunehmen bzw. den aktuellen Versicherungsschutz zu prüfen. Werden neue Auftraggeber hinzugenommen? Gibt es dadurch neue Risiken? Wollen Sie die aktuellen ADSp 2017 verwenden oder wünscht einer Ihrer Auftraggeber die Vereinbarung zusätzlicher eigener Bedingungen? Wir sind auf entsprechende Antworten spezialisiert. Sprechen Sie uns auch an, wenn es um Projektspeditionsgeschäfte oder andere spezialisierte Speditionszweige geht. Hier verfügen wir über spezialisiertes Wissen! Eine Jahresprämie ( orientiert sich fast immer am geplanten/ realisierten Jahresumsatz des Vorjahres ) und der Betriebsbeschreibung ( Formular, welches Ihre Tätigkeiten erfasst ).
Umzugsgutversicherung für Möbelspeditionen:
Mit der Umzugsgutversicherung für Möbelspeditionen wird Ihre Haftung aus Verträgen über die Beförderung von Neu-Möbeln, Umzugsgut und Einlagerungen versichert ( § 451 HGB ff. )
Der Umzugsgutspediteur hat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für den Umzugsgutkunden - die häufig Privatkunden/ Verbraucher sind - umfangreiche Aufklärungspflichten hinsichtlich seiner begrenzten Haftung von EURO 620 je Kubikmeter Laderaum, den er zur Erfüllung des Vertrages benötigt. Es muss dem Privatkunden/ Verbraucher gleichzeitig die Möglichkeit gegeben werden seine Ware auf Wunsch umfassender im Rahmen einer Transportversicherung zum Neuwert oder Zeitwert zusätzlich zu versichern. Die Transportversicherungsmehrkosten trägt in aller Regel der Umzugskunde. Der Umzugsgutspediteur bezahlt nur seine Haftungsprämie. Eine Jahresprämie orientiert sich häufig am Jahresumsatz und der beim Versicherer eingereichten Fragebögen zur Erfassung des Risikos.
Warentransportversicherung ( Rahmenverträge bereits ab einer Jahresmindestprämie von EUR 350,00 und Einzelpolicen ab einer pauschalen Prämie von EUR 120,00 exklusive Versicherungssteuer möglich, eine Versicherungssteuer fällt bei internationalen Transporten im Rahmen von Einzelpolicen nicht an ):
Sind Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson die eigene Waren versendet oder einkauft? Dann zählen Sie zu unserem möglichen Kundenkreis - auch wenn es nur für eine einzelne Risikoabsicherung ist.
Wir bieten Versicherungsschutz für:
- Groß- und Einzelhändler
- Zulieferer
- Import/ Export - Unternehmen
- Industrie-/ Produktionsbetriebe
- Privatpersonen, auch für Einzeltransporte, zum Beispiel für den Transport von Handelswaren, PKW, LKW oder Motorrädern und Wohnmobilen (Voraussetzung: Post-/Rechnungsadresse in der Europäischen Union)
Die Waren sind während des Transports verschiedenen Gefahren ausgesetzt, wie zum Beispiel:
- Diebstahl
- Beschädigung
- Teilverlust einzelner Packstücke oder Totalverlust (auch durch Sinken eines Schiffes)
- Beschlagnahme
- Streik
- Temperaturschwankungen
Die Warentransportversicherung ist eine Schadensversicherung, die in erster Linie nicht nach dem Schadensverursacher fragt sondern einen entstandenen Schaden im Rahmen der Versicherungsbedingungen dann ersetzen möchte wenn er sich nicht zwangsläufig auf dem Transportweg ereignet ( zum Beispiel durch nicht für die Reise geeignete Verpackung der Ware ). Sie "wirkt" wie eine Hausratversicherung. Für Rahmenverträge ist die Erfassung der gewünschten zu versichernden Transporte ( Bezüge und/oder Versendungen ) regelmäßig mit einem Fragebogen notwendig.
Einzelne Transporte werden pauschal mit wenigen konkreten Angaben (Abgangsort, Empfangsort, Transportmittel wie Seeschiff oder LKW, Anhänger, gewünschte Versicherungssumme) erfasst. Bei der Absicherung einzelner Transporte kommen zum Beispiel folgende Güter in Frage: Motorradtransporte auf Anhänger für Urlaubsfahrten oder Überführungen, Wohnmobile auf Fähren und Seeschiffen, KFZ aller Art auf Anhänger, Seeschiffen oder LKW, Handelswaren aller Art für Einkäufer/ Versender die nur sehr selten Waren erhalten/ versenden.
Zu beachten ist, dass der Transportversicherer erst in zweiter Linie nach einem Schadensverursacher fragt und diesen nach erfolgter Regulierung über die Transportversicherungspolice in Regress nimmt um den eigenen Versicherungsvertrag (anteilig) zu entlasten. Die potentiellen Schadensverursacher sind nicht immer einfach zu ermitteln. So ist es möglich dass für einen Transport neben einem Speditionsbetrieb, auch Frachtführer, Reedereien, Lagerhalter und weitere Unternehmen mit der Durchführung/ Organisation einer Reise betraut werden und es dadurch schwer wird den exakten Schadenseintritt zu lokalisieren.
Des Weiteren ist es häufig der Fall dass kein vollständiger Schadensersatz von einem Schadenstifter erlangt werden kann da dieser in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Höchsthaftungen vereinbart hat bzw. der Gesetzgeber ebenfalls Höchsthaftungen vorsieht.
Wünschen Sie ein Angebot ? Hier geht es zu unserem Kontaktformular !