Spediteur wird zum Versicherungsvermittler, Urteile des EuGH und BGH

agbs

Seit dem 29.09.2022 sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) sowie ab dem 15.12.2022 der Bundesgerichtshof (BGH) die Speditionsunternehmen als "Versicherungsvermittler" an.

Diese rechtliche Beurteilung hat nun in Deutschland Konsequenzen für die Spediteure mit ihren Speditionsversicherungsverträgen bei ihren Speditionsversicherern. 

Was passiert gerade?

Die Speditionsversicherer schreiben ihre Kunden an und übermitteln gerade/in Kürze eine "Änderungskündigung" zum 01.01.2025.

Welche Möglichkeiten haben die Speditionsunternehmen? 

  • Verzicht auf Spediteur-Rabatt und Fortführung der Speditionsversicherung mit dieser Änderung (dies ist der einfachste Weg) 
  • Beantragung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler gemäß §34d Gewerbeordnung (GewO) oder Beantragung einer Befreiung von der Erlaubnispflicht zum Versicherungsvermittler bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) 

Was ist für Spediteure zu beachten? 

  • eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler ist nur unter bestimmten Voraussetzungen (unter anderem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und Nachweis der "fachlichen Eignung" (schriftliche Prüfung) möglich  

unsere Empfehlung: 

  • Zustimmung des Verzichts auf Erhalt des Spediteur-Rabatts (auch wenn es dadurch zu einem Einnahmenausfall kommt) 


© www.transport-makler.de   Mittwoch, 24. Juli 2024 11:55 Schirmer
© 2025 Transport­versicherungs­makler, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden