Verkehrshaftungsversicherung - Haftungsrisiken minimieren

transport und logistik

Die Verkehrshaftungsversicherung versichert den Unternehmer im Bereich Logistik (Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter) gegen zahlreiche Haftungsrisiken, für die Sie aus dem Verkehrsvertrag einstehen müssen. 

Bei der Verkehrshaftungsversicherung handelt es sich nicht generell um eine Pflichtversicherung es sei denn, Sie sind Frachtführer und betreiben Ihr Unternehmen im Sinne des § 1 GüKG. Das ist dann der Fall, wenn Sie Ware innerdeutsch mit einem LKW von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (vgl.§ 7 a GüKG) transportieren. Versicherungspflicht gilt zudem auch für Luftfrachtführer, auf den das Montrealer Übereinkommen anzuwenden ist (vgl. § 4 MontÜG).

Achtung! Sollten Sie Spediteur sein und sich im Schadensfall erfolgreich auf die ADSp, neueste Fassung (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) berufen wollen müssen Sie die Verkehrshaftungsversicherung für Speditionen abschließen.

Des Weiteren müssen Sie als Spediteur die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbaren ins Besondere dann wenn Ihre Auftraggeber aus der verladenden Wirtschaft kommen. Die ADSp gilt seit Mitte September 2015 nicht mehr als fertig bereit liegende Vertragsordnung ( zweiseitig aufgestellte AGB ) da die verladende Wirtschaft im Einzelfall noch die DTLB ( Deutsche Transport- und Lagerbedingungen ) aus dem Jahr 2014 empfiehlt. 

Die Verkehrshaftungsversicherung bietet regelmäßig Versicherungsschutz für Schäden bei:

  • Verlust und Beschädigung von Gütern
  • Überschreitung von Lieferfristen
  • sonstigen Vermögensschäden

 
Die Versicherung umfasst die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, die von einem Dritten gegen den Versicherungsnehmer als Auftragnehmer eines Verkehrsvertrages erhoben werden. Die Höchsthaftung beträgt für nationale Transporte mit LKW 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR). Diese kann gemäß § 449 HGB von 2 bis 40 SZR abgeändert werden.

Es ist auch möglich Sondervereinbarungen mit den Verkehrshaftungsversicherern zu schließen sofern Sie Aufträge aus der Industrie oder anderen Gewerbezweigen mit diesen Anforderungen erhalten ( = Vereinbarung mit einer Haftung über die gesetzliche oder vertragliche Haftung nach ADSp hinaus ). Hier müssen wir gesondert für Sie verhandeln und auch prüfen ob die Betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich angesprochen ist/ geändert werden muss. 

Die Verkehrshaftungsversicherung ist die Absicherung für Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter zur Minimierung und Absicherung der eigenen Haftung.

 

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© www.transport-makler.de   Donnerstag, 15. August 2024 12:10 Schirmer
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