Werkverkehrsversicherung

Die Werkverkehrsversicherung, auch Autoinhaltsversicherung oder Handelswarenversicherung genannt, versichert alle Arten von Waren und Gegenständen die in eigenen oder gemieteten Fahrzeugen für eigene Zwecke transportiert werden. 

Wann wird eine Werkverkehrsversicherung/ Autoinhaltsversicherung benötigt?

  • Transport eigener Waren, wie zum Beispiel Werkzeuge und Ersatzteile
  • Transport verkaufter Waren für eigene Zwecke
  • Transport gekaufter Waren für eigene Zwecke 
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Welche Gefahren sind in der Werkverkehrsversicherung abgedeckt?

  • Transportmittelunfall, auch beim Beladen und Entladen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
  • Diebstahl ganzer Kolli
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
  • Unterschlagen des ganzen Fahrzeugs
  • Beraubung, räuberischer Überfall
  • Vandalismus, Sabotage, Plünderung

Versicherungsumfang der Werkverkehrsversicherung

  • Transport der eigenen Waren oder Vorräte
  • stationärer Aufenthalt während eines Transports über Nacht

Welche Vertragsdauer kann vereinbart werden?

  • laufende Jahresverträge

Geltungsbereich

  • Deutschland
  • Deutschland und Anrainerstaaten 
  • Europa ( ohne GUS )
     
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