
Unternehmen die Gefahrgut auf der Straße befördern möchten, benötigen neben speziellen Fahrzeugen eine Verkehrshaftungsversicherung für Gefahrgut.
Unter Gefahrgut ("gefährliches Gut" im Sinne des Transportrechts) versteht man
Stoffe, Gemische, Lösungen und Gegenstände, die aufgrund Ihrer Inhalte und Beschaffenheit beim Transport gefährlich sind für:
- das Leben und die Gesundheit von Mensch und Tieren, sowie von anderen Sachen
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- die Allgemeinheit und für Güter der Allgemeinheit
- bzw. die aufgrund der Transportsituation eine Gefahr darstellen können
Was ist bei Transport von Gefahrgut besonders zu beachten?
- Wahl der richtigen Verpackung
- richtige Lagerung unter Beachtung der Vorschriften
Gibt es Vorschriften und Verordnungen für Gefahrguttransporte?
- Ja, auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft und auf dem Wasser gibt es eine große Anzahl von Vorschriften und Regelungen, die vom Transportunternehmen eingehalten werden müssen. Im Schadensfall wird vom Verkehrshaftungsversicherer die Einhaltung dieser Vorschriften überprüft.
Welche Vorschriften sind zu beachten?
- Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
- "ADR-Bescheinigung", die der Gefahrgutfahrer vorlegen muss. Die
ADR-Bescheinigung stellt die für den Fahrer zuständige Industrie- und
Handelskammer (IHK) nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung und
bestandener Prüfung aus.
Gibt es gesetzliche Grundlagen beim Transport von Gefahrgut?
- Ja, auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft und auf dem Wasser gibt es eine große Anzahl von gesetzlichen Vorschriften und Regelungen (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiffahrt- GGVSEB) die vom Transportunternehmen eingehalten werden müssen. Im Schadensfall wird vom Verkehrshaftungsversicherer die Einhaltung dieser Vorschriften überprüft.
Was wird konkret benötigt?
- ADR-Bescheinigung, diese wird von Gefahrgutfahrern aufgrund des "Europäischen
Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße (ADR)" benötigt.
- regelmäßig ein Gefahrgutbeauftragter (es gibt Ausnahmen zur Erfüllung dieser Pflicht)
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