
Die Transportversicherung für Luftfracht umfasst alle transportierten Güter, die durch Luftverkehr mit einem Air Waybill (Luftfrachtbrief) transportiert werden.
Der Transport per Luftfracht hat in den letzten Jahren stark zugenommen, denn dieser Verkehrszweig ist bei eiligen Transporten immer die schnellste Lösung.
Aber auch bei dem Transport auf dem Luftweg kann es zu Schäden an dem zu transportierenden Gut kommen, so dass eine Transportversicherung abgeschlossen werden sollte.
Für welche Schäden haftet der Luftfrachtführer?
- Beschädigungen an der transportierten Ware
- Totalverlust und Teilverlust
- Verspätung.
Wann haftet der Luftfrachtführer?
- Wenn er als Schadenverursacher fest steht (die Ermittlung des richtigen Schadensverursachers ist häufig schwierig)
In welcher Höhe haftet der Luftfrachtführer maximal?
- gemäß Haftungslimit im Montrealer Übereinkommen beträgt die Haftung für Güterschäden maximal 22 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm. Das entspricht circa EUR 28,00 je Kilogramm des beschädigten oder in Verlust geratenen Frachtstücks.
Aufgrund dieser Regelungen ist eine Transportversicherung für Ihre Luftfrachtsendungen dringend anzuraten.
Welche Arten von Transportversicherungen können abgeschlossen werden?
- Einzelversicherung für einen einzelnen Transport
- Jahres-Pauschalversicherung
Welche Transportstrecke ist versichert?
- Der Versicherungsschutz ist regelmäßig eine "door to door" Versicherung. Das bedeutet das nicht nur die Luftstrecke versichert ist, sondern auch der Vor- und Nachlauf.
Welche Gefahren sind versichert und wie hoch ist die Entschädigung?
- es handelt sich grundsätzlich um eine Allgefahrendeckung, unabhängig davon, ob die Luftfahrtgesellschaft ein Verschulden an dem entstandenen Schaden trägt.
- der Versicherungsnehmer einen vollen Schadensersatz unabhängig von Höchsthaftungsgrenzen erhält.
Achtung! Es gibt auch Schadensfälle bei der die Luftfahrtgesellschaft keinen Schadensersatz leistet, dies ist ins Besondere dann der Fall wenn kein Verschulden der Airline vorliegt (Artikel 18 Montrealer Übereinkommen, Artikel 20 Warschauer Abkommen) oder der Geschädigte den Schaden durch eigenes Verschulden oder sein Mitwirken verursacht hat (Artikel 20 Montrealer Übereinkommen, Artikel 21 Warschauer Abkommen). Wenn eine Transportversicherung abgeschlossen wurde ist es nicht notwendig dass ein "Schadenstifter" gefunden wird - die Transportversicherung zahlt im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen.
Ein individuelles Angebot zur Transportversicherung für Luftfracht erhalten Sie bei uns. Hier geht es zu unserem Kontaktformular.