Es handelt sich um einen so genannten "Allgefahren-Versicherungsschutz", der nur wenige Ausschlüsse beinhaltet. Diese können wir für Sie bei Bedarf in den überwiegenden Fällen mit den Versicherungsgesellschaften individuell einschließen lassen.
Nachfolgend einige Beispiele zu möglichen Ausschlüssen:
- Herbeiführung des Schadens durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Krieg, Streik, Aussperrung oder innere Unruhen
- Kernenergie
- Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Bedienungs- und Programmierungsfehler an Geräten