Hakenlastversicherung Abgrenzung Frachtführerhaftpflichtversicherung

abschleppfahrzeug

Stellen Sie sich vor: Ein Unfall, ein einziger Moment – und schon steht Ihre Existenz als Abschlepp-, Bergungs- oder Kranunternehmen auf dem Spiel.

Die Hakenlastversicherung bietet Versicherungsschutz für gewerbliche Abschlepp-, Bergungs- und Kranunternehmen.

Die Frachtführerhaftpflichtversicherung schützt hingegen vor Schäden am transportierten Gut, wenn ein regulärer Transportauftrag für ein KFZ oder andere Warenarten vorliegt.

Transportunternehmen, die Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit bergen, abschleppen oder befördern, haften für Schäden, die dabei am transportierten Gut entstehen. Für diese speziellen Schäden ist der Abschluss einer Hakenlastversicherung notwendig. 

Da sich die Anwendungsbereiche von Hakenlast- und Frachtführerhaftpflichtversicherung überschneiden können, sind die Abgrenzungen in der Praxis oft fließend.

Keine Versicherungspflicht nach § 2 Nr. 3 GüKG besteht, wenn beschädigte oder reparaturbedürftige Fahrzeuge ausschließlich zur Gefahrenabwehr oder zur Rückführung transportiert werden. Erfolgt der Transport jedoch entgeltlich und ohne einen solchen Grund, unterliegt er gemäß § 7a GüKG der Versicherungspflicht.

Außerdem ist der Zeitpunkt der Lagerung zu beachten: Wird ein abgeschlepptes Fahrzeug auf dem Betriebshof zwischengelagert und vom Eigentümer trotz Kenntnis über längere Zeit nicht abgeholt, reicht der Versicherungsschutz der Hakenlastversicherung im Schadensfall nicht mehr aus.  

Wir bieten Ihnen eine kombinierte Versicherungspolice, in der beide Risiken umfassend abgesichert sind – und das zu einer deutlich rabattierten Versicherungsprämie.  

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© www.transport-makler.de   Donnerstag, 2. Oktober 2025 11:01 Schirmer
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