Ein eigener Versicherungsschutz für den Seefracht-Spediteur ist wichtig, da man in der Rolle des Erst-Spediteurs in der Haftung steht.
Ein beauftragter Subunternehmer fungiert nicht als "Erst-Spediteur" und im Schadensfall ist immer der Seefracht-Spediteur als Erster in der "Haftung".
Der Geschädigte muss sich nicht an den schadenverursachenden Subunternehmer wenden um Schadensersatz zu erhalten, sondern kann seine Ansprüche direkt beim Seefracht-Spediteur geltend machen.
In der Praxis kann es vorkommen, dass der Geschädigte direkt fälschlicher Weise an den Subunternehmer verwiesen wird. Eine Verweisung ist aber unabhängig von der Rechtslage dann problematisch, bei:
- fehlender Prämienzahlung
- nicht ausreichendem Versicherungsschutz