
Eine Gebäudeversicherung für Lagerhallen ist unverzichtbar –auch wenn Sie Ihre Halle teilweise privat nutzen.
Schäden an Lagerhallen können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden oder gar Elementarschäden wie Überschwemmung oder Hagel bedrohen oft nicht nur die gelagerten Waren, sondern das gesamte Bauwerk und damit meist auch Ihre berufliche und private Existenz.
Was sind wichtige Besonderheiten bei (teil-)privater Nutzung?
- Wird Ihre Lagerhalle komplett oder zu mindestens 50 % gewerblich genutzt, benötigen Sie eine gewerbliche Gebäudeversicherung.
- Bei überwiegend privater oder Wohnnutzung greifen klassische Wohngebäudeversicherungen. Eine genaue Angabe der Nutzungsverhältnisse ist Pflicht, da der Versicherungsschutz sonst gefährdet ist – vor allem bei Mischnutzung, wie Wohnen und Lagern.
- Lassen Sie die Nutzung (zum Beispiel als private Garage) vorab genehmigen, sonst riskieren Sie im Schadenfall den Versicherungsschutz. Ohne offizielle Erlaubnis kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Sie etwa Fahrzeuge privat einlagern, obwohl dies laut Garagenverordnung untersagt wäre.
Schadensbeispiele – Warum ist diese Versicherung so wichtig?
- Ein technischer Defekt an einer gelagerten Maschine löst in der Nacht einen Brand aus. Das Feuer greift rasant über und zerstört diegesamten Lagerflächen. Tausende Quadratmeter Hallenfläche, Regalanlagen und Ihre privaten Wertgegenstände sind verloren. Dank einer passenden Versicherung erhalten Sie die finanziellen Mittel für Reparatur und Wiederaufbau.
- Bei einem heftigen Sommerunwetter drückt Starkregen Leitungswasser durch das Dach und überschwemmt die gesamte Halle. Gelagerte Waren und private Möbel werden unbrauchbar. Ohne Versicherung bliebe Ihnen oft nur der komplette finanzielle Verlust.
- Sie nutzen einen Bereich der Halle als Garage, stellen dort
Ihr Oldtimer-Sammlerstück ab. Durch einen technischen Fehler am Fahrzeug
entzündet sich ein Brand, der die Halle zerstört. Die Versicherung verweigert
die Zahlung, da die Nutzung nicht genehmigt war und gegen
Sicherheitsrichtlinien verstieß.
Worauf sollte ich achten?
- Die Versicherungssumme muss regelmäßig an aktuelle Baukosten und eventuelle Erweiterungen angepasst werden, sonst droht im Schadenfall eine Unterversicherung und Sie erhalten nicht die volle Entschädigung.
- Sichern Sie nicht nur gegen Standardrisiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel, sondern denken Sie auch an eine Elementarschadenversicherung und gegebenenfalls eine Glasversicherung für großflächige Verglasungen.
- Überprüfen und dokumentieren Sie die Nutzung der Halle
regelmäßig und melden Sie Änderungen immer umgehend an den Versicherer.
Fazit:Eine Gebäudeversicherung für Lagerhallen – auch mit privater Nutzung – schützt Sie im Ernstfall vor existenzbedrohenden Schäden. Die emotionale Sicherheit, im Unglücksfall nicht alleine dazustehen, wiegt ebenso schwer wie die finanzielle Unterstützung. Ein Missverständnis beim Nutzungszweck oder eine übersehene Meldepflicht kann allerdings schnell den gesamten Versicherungsschutz kosten.
Sorgen Sie lieber vor und lassen Sie sich professionell beraten – im Ernstfall sind Sie froh, sich auf Ihre Versicherung verlassen zu können.
Wir sind auf die Absicherungen von Lagerhallen und/oder deren Inhalt spezialisiert.
Wünschen Sie ein Angebot? Hier geht es zu unserem Kontaktformular.