
Wir erhalten öfter Anfragen mit der Tätigkeit "Frachtenvermittlung" nach den ADSp, neueste Fassung (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen). Dies kann ein Widerspruch sein !
Wir möchten hiermit folgende Erläuterung zur Tätigkeit der Frachtenvermittler/ Frachtagenturen abgeben:
Sie haben keine eigenen Fahrzeuge für die Durchführung von Transporten und bedienen sich verschiedener Sub-Unternehmer? Sie sind unsicher welche Geschäftsbedingungen Sie mit Ihren Auftraggebern vereinbaren möchten oder ob Sie einfach "automatisch" nach gesetzlichen Bestimmungen haften wollen?
Frachtenvermittlung bedeutet, den Kontakt zwischen Auftraggeber und durchführendem Frachtführer herzustellen und dafür ein Vermittlungsentgelt (kein Speditionsentgelt) zu erhalten. Im Erfolgsfall kommt ein Frachtvertrag zwischen Auftraggeber und durchführendem Frachtführer zustande. Sie als Vermittler erhalten ein Entgelt für die erfolgreiche Vermittlung.
Es enfällt dann ein Haftungsanspruch im Rahmen der § 407 ff HGB (Handelsgesetzbuch) und damit besteht auch kein Leistungsanspruch aus einer Speditionsversicherung.
Dann müssen Sie wissen, dass Frachtenvermittler am Versicherungsmarkt deutlich schwerer Versicherungsschutz finden als Speditionen, die als "Sofa-Spedition" tätig sind.
Fazit, unsere Empfehlung:
Da es deutlich einfacher ist Versicherungsschutz als Spedition mit eigenen Geschäftsbedingungen (vorwiegend nach den ADSp, neueste Fassung) zu erhalten empfehlen wir die Absicherung nach § 407 ff HGB (Handelsgesetzbuch) als "Speditionsbetrieb" und Vereinbarung von Speditionsentgelten als "Fixkosten-Spediteur". Dieser Versicherungsschutz ist für Sie aber nur dann "richtig" wenn Sie als "Spediteur" tätig sind und dies auch auf allen Ihren Geschäftspapieren und Angeboten entsprechend nach außen erkenntlich machen. Eine "Vermittlungsprovision" darf dann nicht berechnet werden !