
In der Transportversicherung gibt es besondere Maßnahmen, die zur Schadenverhütung beim Transport von diebstahlgefährdeter Ware erforderlich sind.
Unter diebstahlgefährdeter Ware sind sehr hochwertige Güter gemeint. Dazu zählen zum einen Güter, die sich auf dem Schwarzmarkt schnell veräußern lassen, wie zum Beispiel Zigaretten oder Alkohol, zum anderen aber auch Elektronikartikel, wie Smartphones und Mikrochips oder Prototypen diverser Waren.
Im Rahmen des Transportauftrages sollte der Versender den beauftragten Frachtführer / Spediteur über die zu transportierende hochwertige Warenart informieren, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Insbesondere muss in der Transportversicherung der Versicherungsschutz für die Beförderung von diebstahlgefährdeter Ware / sensibler Waren vollumfänglich eingeschlossen sein. Achtung! Häufig haben die Versicherer in Ihren normalen Versicherungsbedingungen nur niedrige Versicherungssummen ( = Sub-Limits mit Leistungsgrenzen von zum Beispiel EUR 50.000 oder EUR 75.000 ) für diese Waren versichert. Es sind deshalb fast immer Sonderabsprachen mit den Verkehrshaftungsversicherern/ Transportversicherern notwendig.
Der Transport von diebstahlgefährdeter Ware ist dann vom Versicherer in der Regel mit Auflagen verbunden, die bei Nichteinhaltung eine Obliegenheitsverletzung im Schadenfall darstellen. Diese Obliegenheitsverletzung führt häufig zum Verlust des Versicherungsschutzes.
So werden vom Versicherer in der Transportversicherung häufig unter anderem folgende Auflagen vorgeschrieben:
- Einsatz von Kastenwagen / Kofferaufbauten statt Planen-LKW (diese werden immer häufiger aufgeschlitzt und dürfen deshalb regelmäßig nicht mehr benutzt werden)
- Einsatz eines zweiten Fahrers
- Einsatz von besonders geschultem Personal
- Fahranweisungen an Fahrer
- Abstellen von beladenen Fahrzeugen nur auf bewachten und eingezäunten Grundstücken oder Parkplätzen
- GPS , teilweise auch 2 unabhängig voeinander funktionierende Systeme
- feste Fahrtrouten, die nicht verlassen werden dürfen
Damit Sie im Schadenfall richtig abgesichert sind, sollten Sie Ihre Transportversicherung von einem Spezialisten überprüfen und betreuen lassen.
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