Sonderziehungsrecht - SZR

internationaler waehrungsfond

Bei dem Sonderziehungsrecht - SZR handelt es sich um eine Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds. 

Das Sonderziehungsrecht wurde am 03. Oktober 1969 durch den internationalen Währungsfonds eingeführt und enthält von den vier wichtigsten Weltwährungen (US-Dollar, EURO,Yen und das britsiche Pfund) feste Beträge. Der Wert des Sonderziehungsrechts wird täglich vom IWF (internationalen Währungsfonds) ermittelt und veröffentlicht.

Das Sonderziehungsrecht hat für die Verkehrshaftungsversicherung eine besondere Bedeutung für Land- Frachtführer sowie Speditionsbetriebe. Der Haftungshöchstbetrag wird nach dem tagesaktuellen Sonderziehungsrecht festgelegt und beträgt 8,33 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, welches beschädigt wurde oder verloren gegangen ist (umgerechnet ca. € 10,00 pro Kilogramm).

Bei nationalen Transporten kann der Haftungshöchstbetrag gemäß § 449 HGB zwischen 2 und 40 SZR (Sonderziehungsrechten) vereinbart werden, sofern dies in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorgehoben ist. Zusätzlich kann eine individuelle einzelvertragliche Vereinbarung zum Haftungshöchstbetrag gemäß Sonderziehungsrecht oder nach anderen Währungen vorgenommen werden.

Ist der Absender ein Verbraucher kann eine Vereinbarung des Haftungshöchstbetrages nicht zu dessen Nachteil von § 431 HGB (Handelsgesetzbuch) erfolgen.



© www.transport-makler.de   Donnerstag, 11. Juni 2020 13:15 Schirmer
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