
Das bilden einer Rettungsgasse nach einem Unfall ist für die Einsatzfahrzeuge eine lebenswichtige Voraussetzung, um schnellstmöglich zum Unfallort zu gelangen.
Gem. § 11 Abs. 2 StVO besteht die Pflicht nach einem Unfall eine Rettungsgasse zu bilden. Dies ist häufig für Zugmaschinen mit Anhängern oder für große LKW ein Problem, denn diese Fahrzeuge können nicht mal eben schnell zur Seite fahren und Platz für die Einsatzfahrzeuge machen.
Diverse Feuerwehren starteten daher im Jahr 2014 ein Pilotprojekt, in dem die LKW-Fahrer per CB-Funk aufmerksam gemacht werden, dass aufgrund eines Unfalles eine Rettungsgasse erforderlich wird. Diese Warnung erfolgt mittlerweile in acht verschiedenen Sprachen: sie senden in ungarischer, deutscher, tschechischer, russischer, englischer, türkischer, rumänischer und polnischer Sprache.
Es werden dadurch ca. 75 % der LKW Fahrer vorgewarnt und haben die Chance rechtzeitig zu reagieren. Zusätzlich soll das Gerät auch auf andere Gefahrenstellen aufmerksam machen, so dass zum Beispiel ein Auffahren auf ein Stauende vermieden werden kann.
Damit können schwere Unfälle vermieden werden.
Dies ist sicherlich für die Berufskraftfahrer eine große Hilfe und wir hoffen dass diese Technik weiterhin über eine längere Zeit eingesetzt wird.