Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer

achtung aufpassen

Berufskraftfahrer sind nach den Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet eine Grundqualifikation und Weiterbildung zu absolvieren.

Von dieser Pflicht zur Grundqualifikation für Berufskraftfahrer sind Fahrerinnen und Fahrer betroffen, die gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die die Fahrerlaubnis  der Klassen D1, D1E, D, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr)bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben. Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft alle Fahrerinnen und Fahrer die ihre Fahrerlaubnis  vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erhalten haben und die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse erworben haben.

Ausnahmen von der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer bestehen zum Beispiel für:

  • Polizeien
  • Zolldienst
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Feuerwehr

 

In welchem Einzelfall die Möglichkeit der Freistellung von der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer besteht, muss von Seiten der zuständigen Landesministerien getroffen werden.

Die Möglichkeit einer Befreiung von der Pflicht nach BKrFQG (Handwerkerregelung) setzt voraus, dass es sich bei den beförderten Gütern um Material oder Ausrüstung mit Bedeutung für die Berufsausübung des Fahrers handelt und das Führen des Fahrzeugs nicht Haupttätigkeit des Fahrers ist.



© www.transport-makler.de   Montag, 14. April 2014 16:57 Schirmer
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