Möbelspedition - Verkehrshaftungsversicherung

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Als Möbelspedition benötigen Sie eine Verkehrshaftungsversicherung.


Für die Möbelspedition besteht eine gesetzliche Verpflichtung die Haftungsrisiken mit einer Verkehrshaftungsversicherung abzusichern. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 451 HGB.

Bei einem Umzug übernimmt die Möbelspedition für das Umzugsgut die gesetzliche Haftung. Diese gesetzliche Haftung reicht aber häufig im Schadensfall für Schäden am Umzugsgut gem. § 451 e HGB mit maximal € 620 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, zum Erhalt des vollen Schadensersatzes, nicht aus.

Deshalb ist die Möbelspedition dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, diesen über die eingeschränkte gesetzliche Haftung im Rahmen seiner Umzugshaftungsversicherung zu informieren und ihn über eine ergänzende Transportversicherung aufzuklären. 

Im Rahmen der gesetzlichen Haftung wird nur der Zeitwert des Umzugsgutes erstattet.

Ist das Schadensereignis für die Möbelspedition ein unabwendbares Ereignis, d.h. trifft das Unternehmen kein Verschulden am Schaden, so wird der Anspruch sogar abgewiesen.  Das bedeutet für den Auftraggeber des Umzugs, dass er für sein beschädigtes Umzugsgut keinen Schadensersatzanspruch hat.

Lösung: Beim Vorliegen einer zusätzlichen Umzugs-Transportversicherung im Rahmen einer "Zeitwert" - oder "Neuwert"-Versicherung erhält der Auftraggeber seinen Schaden in vollem Umfang erstattet. Dieser separate Versicherungsschutz ist für den Umzugskunden kostenpflichtig ! 

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Umzugsguthaftungsversicherung. Auch die Umzugs-Transportversicherung Ihrer Kunden befindet sich bei uns in erfahrenen Händen.

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© www.transport-makler.de   Freitag, 4. August 2017 16:01 Schirmer
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