Hakenlastversicherung

abschleppfahrzeug

Mit einer Hakenlastversicherung schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aufgrund eines Schadens an dem transportierten Gut entstanden ist. 

Im Rahmen der Hakenlastversicherung besteht Versicherungsschutz für das Bergen, Abschleppen oder Befördern fremder Fahrzeuge oder Güter aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung von Fahrzeugen oder Güter. Häufig sind Auftraggeber die Städte, Kommunen, Polizei und Automobilclubs.

Bei der Hakenlastversicherung handelt es sich um eine Haftungsversicherung. Das bedeutet im Schadenfall, dass Sie nur für schuldhaftes Verhalten haften. Ihr Versicherer prüft im Schadenereignis, ob die Schadensesatzansprüche der Gegenseite berechtigt sind. Berechtigte Schadensersatzansprüche reguliert Ihr Versicherer. Sind die Ansprüche unberechtigt, werden diese von Ihrem Versicherer abgewehrt.

In der Hakenlastversicherung sind folgende Tätigkeiten versichert:

  • das Bergen, Abschleppen, Schleppen von Fahrzeugen
  • das Befördern von Fahrzeugen und Sachen, soweit § 2 Nr. 3 GüKG zutrifft
  • die kurzfristige Lagerung auf dem Betriebsgelände, sofern keine disponierte Lagerung vorliegt

 

Interessenkreis für die Hakenlastversicherung sind gewerbliche Abschlepp- und Bergungsunternehmen.

Von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung von der Hakenlastversicherung zur Frachtführerhaftpflichtversicherung. Die Frachtführerhaftpflichtversicherung ist notwendig, wenn Sie Aufträge zum Beispiel im Bereich "Holen und Bringen" durchführen. Damit im Falle eines Schadens keine Deckungslücken entstehen, bieten wir Ihnen bei Bedarf kombinierte Policen zu stark rabattierten Prämien an.

Für ein persönliches Angebot nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. 

 



© www.transport-makler.de   Donnerstag, 4. Oktober 2018 11:08 Schirmer
© 2025 Transport­versicherungs­makler, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden