
Rund 306 Millionen Tonnen Gefahrgut wurden im Jahr 2015 innerhalb Deutschlands transportiert. Die Anzahl der Gefahrguttransporte stieg in den letzten Jahren regelmäßig an und wird sich auch in Zukunft weiter steigern. Doch was bedeutet das eigentlich? Welche Stoffe gelten als besonders gefährlich und wie werden diese gekennzeichnet? Das und mehr erfahren Sie in folgendem Artikel.
Von einem Gefahrstoff spricht man grundsätzlich im Falle von gefährlichen Substanzen. Davon abzugrenzen ist allerdings der Begriff des Gefahrguts. Im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter – auch Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) genannt – ist definiert, dass es sich immer dann um Gefahrgut handelt, wenn „im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung […] ausgehen können“ (§ 2 Abs. 1 GGBefG).
Kennzeichnung von Gefahrgut
Es existieren verschiedene Klassen, in welche die Gefahrgüter eingeteilt werden. Die entsprechende Kennzeichnung erfolgt unter Verwendung von Symbolen, die auch unter der Bezeichnung Placards oder Gefahrzettel bekannt sind. Diese müssen an dem jeweiligen Fahrzeug, welches das Gefahrgut transportiert, deutlich sichtbar angebracht werden.
Grundsätzlich gibt es neun Gefahrgutklassen, teilweise jedoch mit zusätzlichen Untergruppierungen versehen:
Klasse Bezeichnung des Gefahrguts Ausgewählte Beispiele
1 Explosive Stoffe und Gegenstände Sprengstoff TNT
2.1 Entzündbare Gase Propangas
2.2 Nicht entzündbare, nicht giftige Gase
2.3 Giftige Gase
3 Entzündbare flüssige Stoffe Benzin
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe Schwefel
4.2 Selbstentzündliche Stoffe Kohle (pflanzlichen Ursprungs)
4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln Natrium
5.1 Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe Wasserstoffperoxid
5.2 Organische Peroxide
6.1 Giftige Stoffe Arsen
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
7 Radioaktive Stoffe Uran
8 Ätzende Stoffe Schwefelsäure
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Asbest
Die zugehörigen Gefahrsymbole sollen auch Laien zumindest in grobem Umfang vermitteln, um welche Kategorie des Gefahrguts es sich handelt.
Gefahrgutbeauftragter
Ist ein Unternehmen in irgendeiner Form am Transport von Gefahrgut beteiligt, zum Beispiel an der Lagerung, der Beförderung oder auch der Verpackung, ist es verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten anzustellen. Dieser muss die Einhaltung der Vorschriften beim Gefahrguttransport gewährleisten. Das geschieht zum einen aufgrund der Überwachung der Arbeitsabläufe und zum anderen durch die Erstellung eines Jahresberichts, in dem die Art des Gefahrguts, die Sicherheitseinschätzung und etwaige Unfälle dokumentiert werden.
Beförderungsabkommen
Gefahrguttransporte sind nur auf bestimmten Verkehrswegen gestattet, welche in spezifischen Beförderungsabkommen auf nationaler sowie internationaler Ebene vorgeschrieben sind. Diese betreffen nicht nur den Transport auf Straßen, sondern auch den Eisenbahnverkehr, den Seeweg und den Luftraum. Auch eine sichere Art der Verpackung muss für jedes Gefahrgut festgelegt sein.
Weitere wichtige Informationen zum Gefahrguttransport, zum Beispiel was im Falle eines Unfalls
zu tun ist, können Sie kostenfrei unter www.bussgeldkatalog.net/gefahrgut/ nachlesen.