Fluss- und Seekaskoversicherung

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Die Fluss- und Seekaskoversicherung gehört zu der Sparte der Transportversicherung.


Flusskaskoversicherung:

Mit einer Flusskaskoversicherung kann sich der Schiffseigner vor dem finanziellen Risiko für Schäden am eigenen Schiff versichern.

In der Flusskaskoversicherung können versichert werden:

  • Fahrgastschiffe
  • Frachschiffe / Güterschiffe
  • Tankmotorschiffe / Motorschlepper
  • Schubboote
  • Fähren
  • Restaurationsschiffe
  • Schwimmbagger und Schwimmkrane
  • Pontons
  • Bootshäuser
  • Landebrücken
  • sonstige schwimmende Anlagen und Geräte

 

Der Versicherungsumfang in der Flusskaskoversicherung umfaßt auch die maschinellen Einrichtungen, Zubehör und die Ausrüstung.

Die Flusskaskoversicherung bietet Versicherungsschutz bei:

  • Verlust oder Beschädigung durch Schiffsunfall
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl, Beraubung und Vandalismus

 

Mitversichert sind Haftungsansprüche Dritter aus navigatorischer Maßnahme. Versichert ist die Verschuldenshaftung oder die Gefährdungshaftung des Schiffseigners.

Folgende Kosten werden darüber hinaus in der Flusskaskoversicherung übernommen:

  • Beiträge zur Haverie
  • Aufopferungsschäden versicherter Gegenstände
  • Kosten der Wrackbeseitigung
  • Schadenabwehr-, und Schadenminderungskosten
  • Ermittlungs-, und Feststellungskosten eines Schadens

 

Es besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz zu erweitern.

 

Seekaskoversicherung:

Bei der Seekaskoversicherung besteht Versicherungsschutz für Seeschiffe bei Totalverlust und Teilschäden, wenn diese durch die Gefahren der See verursacht worden sind. Insbesondere bietet die Seekaskoversicherung Versicherungsschutz auf Verschollenheit, Verfügung von hoher Hand oder Piraterie.

 



© www.transport-makler.de   Montag, 24. Oktober 2011 17:37 Schirmer
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