
Ab 21.05.2022 ist für Fahrzeuge im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 tons gemäß EU-Verordnung 2020/1055 vom 15.07.2020 eine EU-Lizenz notwendig.
Voraussetzung für die Lizenzerteilung sind:
- Niederlassung in einem EU-Mitgliedsstaat
- fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
- persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters
- finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (für das erste Fahrzeug Nachweis Eigenkapital von EUR 1.800,00 und für weitere Fahrzeuge jeweils EUR 900,00 bei einem Fuhrpark zwischen 2,5 und 3,5 tons zulässigen Gesamtgewicht)
Die Beantragung der EU-Lizenz erfolgt bei den jeweiligen Städten/Landkreisen durch die zuständige Verkehrsbehörde des Unternehmenssitzes. Die Lizenz gilt für die Dauer von 10 Jahren und verlängert sich nicht automatisch.
Hier ein LINK für weiterführende Informationen der IHK Essen- Mülheim an der Ruhr und Oberhausen für betroffene Unternehmen.