Absenderverschulden, Haftungsfalle für Speditionen

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In den letzten Monaten wurde verstärkt über das Thema "Absenderverschulden" aus Sicht der Haftung von Speditionsbetrieben diskutiert.

Der Auslöser für diese Diskussion war die Einführung der ADSp 2017 ( Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen ) zum 1.1.2017 die das Absenderverschulden für die Auftraggeber von Speditionen auf EUR 200.000,00 je Schadensfall begrenzen.

Wenn aber der Speditionsbetrieb selbst "Absender" wird in dem es Transport-/ Logistikunternehmen im eigenen Namen ( dies ist absolut üblich ) zur Erfüllung seiner angenommenen Speditions-, Fracht- oder Lagerverträge beauftragt kann er selbst einen Fehler begehen. Dieser Fehler = Absenderverschulden wird dann nach einem Schadensfall bei ihm von seinem eingesetzten Sub-Unternehmer geltend gemacht.

Die Versicherer bieten gerade zur Absicherung dieser "Lücke" im Versicherungsschutz verschiedene Lösungen. Wir raten dringend an, dieses Thema aufzunehmen und zu prüfen. Sollte tatsächlich eine Versicherungslücke bestehen ( keine Absicherung im Rahmen der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung/ Speditionshaftungsversicherung ) empfehlen wir diese Lücke kurzfristig zu schließen.

Wir haben Versicherer in unserem Angebot die entsprechende Lösungen, auch in Form eines zusätzlichen Einschlusses in Form eines Versicherungsbausteines, anbieten.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an, hier geht es zu unserem Kontaktformular ! 



© www.transport-makler.de   Mittwoch, 7. Juni 2017 18:33 Schirmer
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