
Die vom DSLV ( Deutschen Speditions- und Logistikverband e. V. ) herausgegebenen ADSp 2016 ( Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ) werden ab 01.01.2016 zur unverbindlichen Anwendung empfohlen. Es sind erstmalig einseitig ausgesprochene Empfehlungen des DSLV. Im Hintergrund stehen die gescheiterten Verhandlungen mit den Verladerverbänden zu der Herausgabe gemeinsamer aktueller ADSp. Diese empfehlen ab September 2015 die Verwendung der eigenen DTLB ( Deutschen Transport- und Lagerbedingungen ).
Seit dem 17.10.2016 empfehlen die Verbände aus Industrie, Handel und Spedition, Transport und Logistik nach langen Verhandlungen eine "gemeinsame" ADSp 2017 mit Wirkung zum 1.1.2017. Dies hat zur Konsequenz, dass die ADSp 2017 wieder eine "fertig bereit liegende Vertragsordnung" darstellt und die ADSp 2016 nach nur einem Jahr abgelöst werden.
Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten, praktische Hinweise zum Handling:
Ab wann gelten die ADSp 2016?
Die ADSp 2016 werden vom DSLV ( Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. ) für neue Verkehrsverträge ab 01.01.2016 zur Verwendung empfohlen.
Wie werden die ADSp 2016 wirksam mit den Auftraggebern vereinbart?
Der Spediteur/ Logistiker muss ausdrücklich auf die ADSp 2016 hinweisen und seinen Auftraggebern die Möglichkeit geben von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Dies kann durch die Übermittlung der ADSp 2016 an die Auftraggeber geschehen oder mit einem Hinweis auf seiner Internetseite und Verweis in seinen E-Mails auf die ADSp 2016. Wenn ein Auftraggeber der Vereinbarung der ADSp 2016 widerspricht oder eine Abwehrklausel in seinen AGB ( Allgemeinen Geschäftsbedingungen ) hat gelten die ADSp 2016 nicht.
Welche ADSp gelten für Verkehrsverträge die bis zum 31.12.2015 abgeschlossen wurden?
Wenn den Verkehrsverträgen die ADSp, neueste oder aktuelle Fassung ( = ADSp 2003 ) zu Grunde gelegt wurde haben die ADSp 2003 Gültigkeit. Dies gilt auch für Rahmenverträge die Sie als Spediteur/ Logistiker mit Auftraggebern abgeschlossen haben die zum Beispiel bis zum Jahr 2018 gelten.
Sind die ADSp 2016 automatisch in den bestehenden Verkehrshaftungsversicherungsverträgen mitversichert?
Wenn Sie Kunde unseres Hauses sind haben Sie automatisch Versicherungsschutz wenn Sie die ADSp 2016 mit Ihren Auftraggebern vereinbaren. Es ergibt sich kein Handlungsbedarf. Sollten Sie nicht über uns versichert sein empfehlen wir Ihnen den neuen gewünschten Versicherungsschutz bei Ihrem Versicherer/ Versicherungsmakler anzuzeigen und sich schriftlich bestätigen zu lassen.
Welche ADSp sind besser?
Da die neuen ADSp 2016 neue Regelungen/ Klarstellungen, wie zum Beispiel zu Standgeldern, Anpassung an die Rechtsprechung der letzten Jahre, die Anerkenntnis von elektronischen Dokumenten und dem Wunsch der verladenden Wirtschaft nach höheren Haftungsbegrenzungen beinhaltet sehen wir diese im Vorteil zu den ADSp 2003. Aus unserer Sicht werden die ADSp 2016 eine ähnliche marktbeherrschende Stellung wie die ADSp 2003 erreichen und die Vorherrschaft der ADSp 2003 in absehbarer Zeit ablösen.
Welche aktuellen Neuigkeiten gibt es zu den ADSp 2016?
In den letzten Wochen stellen wir verstärkt fest, dass immer mehr Speditionen die ADSp 2016 vereinbaren und damit die ADSp 2003 abgelöst werden. Die von den Verladerverbänden seit Dezember 2015 empfohlenen DTLB werden nach unseren Informationen und Rücksprache mit verschiedenen Verkehrshaftungs-/ Speditionshaftungsversicherern unverändert nicht als Grundlage der Zusammenarbeit mit Speditionen vereinbart. Die Prämien für neue Verträge sind regelmäßig (etwas) höher - dies ins Besondere wenn auch ein Lager unterhalten wird.
Wie komme ich an den Text der ADSp 2016?
Den vollständigen Text der ADSp 2016 in deutscher und englischer Sprache erhalten Sie im Internet auf www.dslv.org unter dem Punkt: "Publikationen".