Werkverkehrsversicherung - Schutz für Güter auf dem Transportweg

foto fuer werkverkehr  2  09.08.2010

Die Werkverkehrsversicherung ist eine Sonderform der Transportversicherung. Diese Versicherung wird auch "Autoinhaltsversicherung" oder auch "Handelswarenversicherung" genannt.

Mit dieser Versicherung können Sie den Werkverkehr-Transport von Handelsgütern zwischen den Betriebsstätten eines Unternehmens oder auf dem Weg zu den Kunden versichern. Dabei muss der Transport mit Ihren eigenen Fahrzeugen und Ihrem eigenen Personal durchgeführt werden.

Über die Werksverkehrsversicherung ( auch Autoinhaltsversicherung genannt ) sind Güter der versicherten Firma versichert, die Sie zu eigenen Zwecken benötigen (z.B. Handwerkszeug, Arbeitsausrüstung).

Der Versicherungsschutz beginnt sobald die zu transportierenden Güter zur Beförderung auf das Fahrzeug aufgeladen sind und endet mit Beginn des Abladevorgangs.

Es sind im Einzelnen folgende Schäden abgesichert:

  • NEU - All-Risk-Deckung (Allgefahren-Versicherungsschutz) mit Sonderkonzept
  • NEU - Neuwertregelung mit Sonderkonzept
  • NEU - Güterfolgeschäden bis € 7.500,00 je Schadensereignis mit Sonderkonzept
  • NEU - persönliche Gegenstände bis € 3.000,00 sowie Bargeld und Geldkarten bis € 500,00
  • Transportmittelunfall
  • Be- und Entladeschäden
  • Einbruch in das Kraftfahrzeug
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Diebstahl und Unterschlagung des Kraftfahrzeugs mit sehr umfangreichem Versicherungsschutz zur Nachtzeit zwischen 24.00 - 6.00 Uhr mit Sonderkonzept
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt, Naturereignisse
  • Elementarschäden

Es besteht die Möglichkeit die Werkverkehrsversicherung dem eigenen Bedarf anzupassen und den Versicherungsschutz durch Bausteine zum Beispiel für Handwerker und Veranstaltungen (für Gastronomie, Hotelerie und Caterer) zu erweitern.

Im Schadenfall erstattet der Versicherer bei Beschädigung die Reparaturkosten. Bei Totalschäden oder Verlust der Sachen wird der Versicherungswert ersetzt, wobei im Schadenfall unterschieden wird, zwischen verkauften Gütern und noch nicht verkauften Gütern. Bei verkauften Gütern liegt die Grenze bei der Entschädigungsleistung im Wiederbeschaffungs- oder Fakturenwert. Bei noch nicht verkauften Gütern wird der gemeine Handels- oder Zeitwert ersetzt.

Es wird für jedes Fahrzeug eine Höchstversicherungssumme vereinbart, die dem Wert entsprechen, der maximal geladen werden kann.

Der Versicherungsschutz kann wahlweise mit eingeschränkter Deckung oder erweiterter Deckung abgeschlossen werden.

Die Werksverkehrsversicherung ( die auch Autoinhaltsversicherung oder Handelswarenversicherung genannt wird ) ist als fahrzeugbezogene Güterschadenversicherung der optimale Schutz für die transportierten Waren und Güter. Sollten Sie mehrere Fahrzeuge haben ist eine Kalkulation der Prämie nach Ihrem Jahresumsatz zu sehr günstigen Prämien möglich.

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