
Als Frachtführer im Straßengüterverkehr benötigen Sie bei der Durchführung von nationalen Transporten unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer.
Die Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer
bietet Ihnen Versicherungsschutz bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsverträgen = Frachtverträgen. Für den Frachtführer besteht gem. § 7a GüKG eine Pflicht zum Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer, sofern nationale Straßengüterbeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 to Gesamtgewicht durchgeführt werden. Dies gilt auch sofern das Zugfahrzeug mit Anhänger fährt und damit die Grenze von 3,5 to Gesamtgewicht überschreitet - entscheidend sind hier die Daten zum zulässigen Gesamtgewicht in den beiden Zulassungsbescheinigungen des Gespanns.
Um den geeigneten Versicherungschutz für Sie zu erlangen passen wir den Versicherungsschutz genau Ihrem Unternehmen an. Anhand einer Risikoermittlung wird von uns jeder Kunde seinen Bedürfnissen entsprechend optimal abgesichert. So gewährleisten wir Ihnen optimalen Versicherungsschutz.
Unser professionelles Schadenmanagement unterstützt Sie natürlich auch aktiv im Schadensfall.
Vertrauen Sie beim Abschluss Ihrer Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer einem Spezialisten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!