
Da die Prozesse in der Transport- und Logistikbranche zunehmend digitaler werden (zum Beispiel durch vollautomatischen Warenumschlag, selbststeuernde LKW und unbemannte Schiffe) werden viele Transportversicherer in diesem Jahr 2022 folgende neue Klauseln einführen:
Pandemie-Klausel
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden die insbesondere durch eine bedrohliche übertragbare Krankheit (die von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie oder Endemie eingestuft wird) entstehen.
Cyber-Klausel
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden die durch eine Informationssicherheitsverletzung. Damit gemeint ist eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von elektronischen Daten (Hardware, Softwäre und Programme) entstehen.
Blackout-Klausel
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden die aufgrund eines überregionalen stundenlangen Ausfalls von Netwerkstrukturen die der Stromversorgung oder Informationsvermittlung, insbesondere Telefon, Internet oder Funk, dienen, entstehen.
Wie die Transportversicherer nun aufgrund der Verbandsempfehlung der Versicherer ihre Klauseln auf den Markt bringen und einen teilweisen "Wiedereinschluss" der Gefahren durch "Cyberschäden" vornehmen werden die nächsten Monate zeigen.
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