Garderobenversicherung

garderobenversicherung

Mit einer Garderobenversicherung haben Sie die Möglichkeit, die zur Aufbewahrung abgegebenen Garderobenstücke zu versichern.

Eine Garderobenversicherung wir überwiegend benötigt für:

  • Hotelbetriebe
  • Gaststätten und Restaurants
  • Theater und Kinos
  • Opernhäuser und Konzerthäuser
  • Museen
  • Tanzschulen
  • bei Veranstaltungen
  • sowie alle Betriebe, die die Aufbewahrung der Garderobe Ihrer Gäste versichern möchten

 

In der Garderobenversicherung gelten als versicherte Sachen unter anderem:

  • die abgegebenen Garderobenstücke
  • einschließlich darin befindlicher Halstücher, Handschuhe und Brillen
  • Schirme und Stöcke
  • Handtaschen und ähnliche Behältnisse

 

Der Versicherungsschutz in der Garderobenversicherung ist begrenzt auf 2.500 EUR je Garderobenschein. Davon maximal 100 EUR pro Inhalt abgeschlossener Handtaschen und ähnlicher Behältnisse.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Garderobenversicherung:

  • Wertsachen
  • Schmuck
  • Gegenstände aus Edelmetall
  • Bargeld und sonstige Zahlungsmittel
  • Geschäftspapiere und Urkunden
  • Fahrausweise
  • Schlüssel

 

Bei Verlust erstattet die Garderobensversicherung den Zeitwert. Bei Beschädigung werden im Rahmen der Garderobenversicherung die Reparaturkosten/Grenze Wiederbeschaffungs­wert übernommen.

Der Versicherungsschutz in der Garderobenversicherung beginnt mit der Annahme der Garderobenstücke und endet wieder mit der Herausgabe, spätestens mit Schließung der Gar­derobe.

Nähere Informationen zur Garderobenversicherung oder auch ein individuelles Angebot erhalten Sie bei uns.



© www.transport-makler.de   Montag, 10. Juli 2017 11:12 Schirmer
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