
Eine Frachtführerhaftungsversicherung wird benötigt, wenn Sie als Frachtführer gewerblich mit Ihren Kraftfahrzeugen tätig sind und Frachtentgelt erzielen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Güterschäden
- Vermögensschäden
- Schäden durch Lieferfristüberschreitung
Der Frachtführerhaftungsversicherer erstattet einen Schaden, sofern er berechtigt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 407 ff. HGB für nationale und den CMR- Bedingungen für internationale europäische Transporte auf der Straße. Wenn ein Schadensersatzanspruch unberechtigt ist wird dieser vom Versicherer, notfalls auch mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts, gegenüber dem Anspruchsteller zurück gewiesen.
Die Versicherungsprämie für die Frachtführerhaftungsversicherung richtet
sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und nach
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Größe der Fahrzeuge
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Güterarten
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Haftungshöhe
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Geltungsbereich
So kann für jedes Fahrzeug einzeln je nach Einsatz ein
spezieller Versicherungsschutz für die Frachtführerhaftungsversicherung
vereinbart werden.
Ab circa 3 Fahrzeugen richtet sich die Versicherungsprämie
regelmäßig nach dem erzielten Umsatz. Dies bietet den Vorteil dass Sie über
einen Rahmenvertrag für alle Fahrzeuge einen angepassten Versicherungsschutz
haben. Es muss dann nicht jedes einzelne Fahrzeug mit den Kennzeichen genannt werden.
Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein individuelles
Angebot zur Frachtführerhaftungsversicherung.
Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren eine
bestehende Versicherung haben sind häufig Sonderkonditionen möglich. Es
ist dann Ihr individueller Schadensaufwand der letzten 3 Jahre und des
laufenden Jahres zur Prämienermittlung der Versicherer mit
entscheidend.
Selbstverständlich haben Sie auch bei anderen
Versicherungsangelegenheiten durch uns einen professionellen Ansprechpartner.
Hier geht es zu
unserem Kontaktformular.