
Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung ( auch Güterschadenversicherung genannt ) benötigen Sie, wenn Sie als Frachtführer tätig sind.
Frachtführer ist, wer:
- geschäftsmäßig und gegen Entgelt
- Güterbeförderung im Straßenverkehr
- innerhalb Deutschlands und/oder
- grenzüberschreitend
durchführt.
Mit einer Frachtführerhaftpflichtversicherung/ Güterschadenversicherung wird die gesetzliche Haftung aus Frachtverträgen gemäß § 407 ff. HGB und nach CMR Bedingungen versichert.
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung ersetzt demnach Schäden wenn ein Frachtführer die beförderten Waren beschädigt oder verloren gehen. Des Weiteren ersetzt sie Schäden die bei einer Überschreitung der Lieferfrist entstehen, zum Beispiel ein Stopp auf einer Baustelle da eine Lieferung nicht rechtzeitig auf der Baustelle ankommt.
Innerhalb der Versicherungsbedingungen gibt es je nach Versicherer große Unterschiede im Leistungsumfang. Wir empfehlen ins Besondere auf die Anzahl der Ausschlüsse zum Versicherungsschutz zu sehen um die Qualität eines Versicherungsschutzes zu erfassen. Auch eine Selbstbeteiligung (die bei einer Schadensersatzleistung des Versicherers dann automatisch abgezogen wird) sollte - wenn es gewünscht wird - nicht für jeden Schaden vorhanden sein. Auf jeden Fall sollte im Falle eines Unfalls Kosten zur Bergung, und Beseitigung und Aufräumen der Unfallstelle mitversichert sein.
Des Weiteren werden unberechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen der Frachtführerhaftpflichtversicherung abgewehrt. Das bedeutet im einzelnen, dass
- geprüft wird, ob geltend gemachte Ansprüche überhaupt berechtigt sind
- unberechtigte Ansprüche abgewiesen werden
- alle Kosten die durch die Abwehr im Rechtsstreit entstehen übernommen werden, auch wenn ein Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet Transportrecht in einem Rechtsstreit beauftragt werden muss
- Wichtig! Sie müssen dann zur Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen keinen eigenen Rechtsanwalt zur Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.
Die Versicherungsprämie für die Frachtführerhaftpflichtversicherung richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und nach
- Größe der Fahrzeuge
- Güterarten
- Haftungshöhe
- Geltungsbereich
So kann für jedes Fahrzeug einzeln je nach Einsatz ein spezieller Versicherungsschutz für die Frachtführerhaftpflichtversicherung vereinbart werden.
Bei einzelnen Fahrzeugen bieten wir eine Stückprämie pro Fahrzeug an. Ab circa 3 Fahrzeugen richtet sich die Versicherungsprämie regelmäßig nach dem erzielten Umsatz. Dies bietet den Vorteil dass Sie über einen Rahmenvertrag für alle Fahrzeuge einen angepassten Versicherungsschutz haben. Es muss dann nicht jedes einzelne Fahrzeug mit den Kennzeichen genannt werden. Achtung! Da wir bei den Transportversicherern "Großkunde" sind erhalten wir regelmäßig sehr günstige Versicherungsprämien.
Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot zur Frachtführerversicherung.
Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren eine bestehende Versicherung haben sind häufig Sonderkonditionen möglich. Es ist dann Ihr individueller Schadensaufwand der letzten 3 Jahre und des laufenden Jahres zur Prämienermittlung mit entscheidend.
Selbstverständlich haben Sie auch bei anderen Versicherungsangelegenheiten durch uns einen professionellen Ansprechpartner. Wünschen Sie ein Angebot ?
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