
Mit einer Veranstaltungsausfallversicherung schützt sich der Veranstalter vor den Kosten, die durch den Ausfall, den Abbruch oder die Veränderung bzw. Verlegung der angekündigten Veranstaltung enstehen.
Zu den versicherbaren Veranstaltungen zählen unter anderem:
- Konzerte
- Festivals
- Sportveranstaltungen
- Unterhaltungsveranstaltungen
- Fernsehshows
- Messen
- Tagungen
- Kongresse
- Volksfeste
- Straßenfeste
und viele andere...
Im Rahmen der Veranstaltungsausfallversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn die Veranstaltung abgesagt, abgebrochen, verändert oder verlegt werden muss, sofern die Ursache nicht im Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder seiner Organisatoren liegt.
Es besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz der Veranstaltungsausfallversicherung zu erweitern und den Nichtauftritt der Künstler bzw. den namentlich im Versicherungsschein genannten Personen abzusichern. In diesem Fall besteht über die Veranstaltungsausfallversicherung zudem Versicherungsschutz, wenn diese Personen durch Krankheit, Unfall oder Tod an der Veranstaltung nicht teilnehmen können und diese deshalb abgesagt, abgebrochen, verändert oder verlegt werden muss.
Die Berechnung der erforderlichen Versicherungssumme für die Veranstaltungsausfallversicherung wird individuell vorgenommen. Daher handelt es sich auch bei unseren Angeboten für eine Veranstaltungsausfallversicherung um indivduelle maßgeschneiderte Versicherungslösungen.
Wenn Sie ein Angebot zur Veranstaltungsausfallversicherung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.